Verlassen des Schulgeländes
Die Schüler dürfen in den Freistunden das Schulgelände nicht verlassen. Sie müssen unter Aufsicht der Schule bleiben. Hierfür steht ein Aufenthaltsbereich in der Aula zur Verfügung. Ortsansässige Schüler dürfen zum Mittagessen natürlich nach Hause gehen, wenn sie zum Nachmittagsunterricht wieder rechtzeitig zur Schule kommen können. Dies gilt auch für auswärtige Schüler, die von Eltern wieder zur Schule gebracht werden.