Sehr geehrte Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler,
wie Sie eventuell bereits aus der Zeitung bzw. von der Homepage des Landkreises Ostallgäu erfahren haben, gilt ab Montag, 09.11.2020 wieder ungeteilter Präsenzunterricht. Hier die Informationen der Landrätin Maria Rita Zinnecker von der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu vom 04.11.2020 in Auszügen:
Landrätin Zinnecker macht Weg frei für ungeteilten Präsenzunterricht
Das Landratsamt hat den Schulen im Landkreis Ostallgäu mitgeteilt, dass zu Schulbeginn nach den Herbstferien der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen nicht mehr zwingend eingehalten werden muss, es aber soll, wo immer dies machbar ist. Das ermöglicht den Schulen, ab dem 9. November wieder komplett im Präsenzmodus zu unterrichten.
„Unser oberstes Ziel ist es, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Masken helfen dabei – insbesondere wenn der Mindestabstand teilweise unterschritten wird“, erläutert Zinnecker. „Ich bitte alle Kinder und Eltern dafür um Verständnis. Sie können sicher sein, dass wir, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, weitere Erleichterungen in den Schulen zulassen werden.“
„Wir können diesen Schritt wagen, weil die Zahl der Neuinfektionen an unseren Schulen zuletzt nicht weiter angestiegen ist“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Bei der Entscheidung haben wir der Entlastung der Familien den Vorrang vor dem Risiko möglicher Infektionen eingeräumt. Wenn sich alle an die übrigen Schutzmaßnahmen halten, bin ich sicher, dass das funktioniert.“
Für die Schulen bedeutet die Entscheidung, dass aus der Pflicht zur Einhaltung des 1,5-Meter-Abstandes eine Empfehlung wird, diesen Abstand einzuhalten.
Maskenpflicht gilt weiterhin!
Nach wie vor gilt für die Schulen im Ostallgäu eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände – auch für Grundschülerinnen und Grundschüler. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht ist laut Mitteilung der Regierung von Schwaben bei den derzeit in Schwaben vorliegenden Inzidenzwerten fachlich-medizinisch und infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar.
Fazit für die Grund- und Mittelschule Obergünzburg:
ab dem 09.11.2020, also ab dem Schulbeginn nach den Herbstferien, gilt:
(1) Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch im Unterricht und am Platz. Die Maskenpflicht gilt auch für Grundschüler.
(2) Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen soll, wo immer dies möglich ist eingehalten werden.
(3) Es findet kein Distanzunterricht statt. Es soll auf jeden Fall der Präsenzunterricht gewährleistet werden. Dies entspricht auch der Zielsetzung der auf Bund-Länder-Ebene vereinbarten Maßnahmen.
(4) Weiterhin entfällt der EBSU- und der Diff-Sport am Nachmittag.
Im Übrigen gilt der Rahmenhygieneplan Schulen in der zum 09.11.2020 geltenden Fassung.
Wir freuen uns auf alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und rufen zum Abstandhalten, Maskentragen und zur strengen Einhaltung der Hygieneregeln auf.
Mit freundlichen Grüßen, Bernhard Meyer, Schulleiter